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Home Aktuelles News Covid-19

Erstellt / Aktualisiert am: 20. November 2020

"Betreutes Üben“ in festen 2er-Gruppen

Platzaufteilung betreutes Üben

In der aktuellen Definition von Joachim Herrmann (Staatsminister des Innern, für Sport und Integration) in Bezug auf die Ausübung von Individualsport heißt es: "Jede Sportausübung, die allein, oder zu zweit (…) erfolgt, ist über alle Sportarten hinweg – gemäß §10 Abs.1 der 8. BayIfSMV zulässig."

Auf Grundlage dieser Regelungen ist es uns möglich, „betreutes Üben“ in festen 2er-Gruppen anzubieten, sofern der Trainer nicht an der Sportausübung als solche teilnimmt.

Organisation des Übungsbetriebs

  • Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig!
  • Alle Teams werden in 2er-Gruppen zu festen Zeitslots trainieren.
  • Die Einteilung der 2er-Gruppen erfolgt seitens der Trainer; wobei eine Vorab-Abfrage via Doodle durchgeführt wird.
  • Da jedes Üben der 2er-Gruppen dokumentiert werden muss, ist die Zuteilung zwingend und die entsprechenden Gruppen bis auf weiteres festbleibend.
  • Die Kunstrasenplätze werden durch maximal vier 2er-Gruppen gleichzeitig genutzt. Somit befinden sich maximal acht Spieler*innen plus ein bis Trainer auf dem Feld.
  • Für jede 2er-Gruppe steht somit ein Spielfeld-Viertel zur Verfügung.
  • Die Übungseinheiten starten auf den beiden Kunstrasenplätzen jeweils halbstündig versetzt, damit bei An- & Abreise nicht zu viele Personen auf der ASV Anlage sind.
  • Zwischen den einzelnen Einheiten sind jeweils fünf Minuten Pause eingeplant, so dass ausreichend Zeit besteht, dass die vorherigen Spieler*innen den Platz verlassen können.
  • Nach der jeweiligen Übungszeit ist das ASV Gelände umgehend zu verlassen.
  • Eltern dürfen während des Trainings nicht mit auf die ASV Anlage. Unser Tipp: Ein Spaziergang, oder eine Joggingrunde um den Poschinger Weiher.

An- & Abreise

  • Das Betreten der Anlage ist maximal erst fünf Minuten vor Übungszeit gestattet.
  • Die An- & Abreise sollte individuell erfolgen. Fahrgemeinschaften sind nicht gestattet.
  • Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ausdrücklich NICHT erwünscht.

Allgemein

  • Bei Krankheitssymptomen ist das Betreten der ASV Anlage strengstens verboten.
  • Vor dem Betreten der Anlage sind die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Spender sind auf dem Gelände sichtbar aufgestellt
  • Der Mindestabstand von mindestens zwei Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.
  • Auf der ASV Anlage gilt eine Maskenpflicht, erst für das Sporttreiben auf dem Platz darf die Maske abgenommen werden.
  • Gastronomie, Umkleidekabinen und Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
  • Die Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden.
  • Händeschütteln, Abklatschen sowie Umarmungen, etc. sind strengstens verboten.

Bitte folgt diesen Anweisungen, die allesamt bis auf weiteres gelten! Mutwilliges Fehlverhalten zieht einen Buchungsausschluss nach sich.

Uns ist bewusst, dass bei weiteren notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz auch diese Möglichkeit des "betreuten Übens" kurzfristig untersagt werden kann. Dennoch wollen wir unseren ASV Kindern & Jugendlichen diese Möglichkeit anbieten.

Wir freuen uns sehr, Euch in dieser schwierigen Zeit, eine Möglichkeit zum betreuten Üben in 2er-Gruppen bieten zu können.

Für Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.

Erstellt von: Thomas Weinbeck

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